GartenRegeln/AGB

InterKulturGarten Pfaffenhofen an der Ilm

HERZLICH WILLKOMMEN im InterKulturGarten Pfaffenhofen an der Ilm (IKG), wir wollen, dass sich alle unsere Mitglieder und Besucher*innen bei uns wohlfühlen.

Deswegen bitten wir folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nachfolgend auch „GartenRegeln“ genannt zu beachten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 06.03 2021

1.) Jede Person, die das IKG Gelände der/des betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die AGB an und akzeptiert sie.

2.) Das Betreten des Geländes, die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.

3.) Alle Mitglieder und Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer GartenBetrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

4.) Anweisungen der Koordinator*innen oder seiner Mitarbeiter*innen sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

5.) Der IKG haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Koordinator*innen oder seiner Mitarbeiter*innen oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung/Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.

6.) Eltern haften für ihre Kinder. Eltern, die ihre Kinder dem IKG anvertrauen, sind verpflichtet, ihre Kinder ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der Koordinator*innen oder deren Mitarbeiter*innen befolgt werden müssen.

7.) Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

8.a.) Im InterKulturGarten Pfaffenhofen an der Ilm gelten Konzeption und Ethik der Permakultur.

„Permakultur ist das Schaffen von kleinen Paradiesen hier auf der Erde.“ Bill Mollison

GestaltungsGartenRegeln der Permakultur:

 Beobachte und handle achtsam.

 Baue selber Lebensmittel an, ernte und verarbeite sie.

 Schränke dich ein und lebe im Rhythmus mit der Natur.

 Nutze und schätze erneuerbare Ressourcen und Leistungen.

 Produziere keinen Abfall. Verschwende kein Wasser.

 Verzichte auf Pestizide und chemisch-synthetische („Kunst“-)Dünger.

 Verzichte auf Torf.

 Fange klein an und finde langsame Lösungen.

 Nutze und reagiere auf Veränderungen mit Kreativität.

 Handle so, dass die Generationen nach dir auch noch die gleiche oder sogar eine bessere Lebensqualität vorfinden.

 

8.b.) Zur Nutzung einer Parzelle oder der Gewährung anderer Gestaltungsmöglichkeiten im IKG ist der Abschluß eines Nutzungsvertrages zwingende Voraussetzung.

a) Die Parzellen sind bei Ableistung von Gemeinschaftsarbeitstunden kostenfrei.

b) Die Laufzeit für die Parzelle umfasst das aktuelle Kalenderjahr. Die Laufzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen in den darauffolgenden Jahren um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

c) Jede Garten- und Gestaltungsarbeit erfolgt auf eigene Gefahr.

d) Es wird empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

e) Es sind pro Halbjahr je drei Gemeinschaftsarbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise kann ein Betrag von 15 € bzw.15 HALLERTAUER-REGIOnalgeld je Stunde bezahlt werden.

d) Die Parzellen werden ausschließlich zum Eigenanbau von Gemüse und Kräutern vergeben. Obststräucher dürfen nur nach Absprache gepflanzt werden.

 

9.) Der IKG ist ein Naturgarten. Entsprechend setzen wir als Grundvoraussetzung einen respekt- und liebevollen Umgang mit dem Garten als Ganzes, einen rücksichtsvollen und empathischen Umgang der Menschen mit- und untereinander, einen behutsamen Umgang mit Tieren und Pflanzen – auch in Beet und Boden – und einen sorgsamen Umgang mit Werkzeug und Material voraus.

a) Bitte nutze nur deine Dir zugewiesenen Flächen und ernte auch nur von ihnen.

b) Alle anfallenden Kosten für z. B. Saatgut, Pflanzen, etc. sind selbst aufzubringen.

c) Nimm bitte ohne Rücksprache mit den Verantwortlichen keine Veränderungen an Gemeinschaftsbeeten, 
Pflanzgefäßen, Zäunen, Markierungen, den Bienenstöcken, der Wurmfarm und allen anderen 
Gartenmodulen vor.

d) Boden- und ertragsverbessernde Maßnahmen müssen natur- und umweltverträglich erfolgen. Eine 
maschinelle Bearbeitung des Bodens ist grundsätzlich nicht gestattet.

e) Bitte bleibe im Bereich der Parzellen auf den ausgewiesenen Wegen und betrete nur Pflanzbereiche für 
die Du zuständig bist.

f) Werkzeug und Material:

– In Absprache können Material oder Werkzeug gespendet werden.

– Wenn Du 
am Ende Deiner Gartenarbeit herumliegendes Werkzeug und Material siehst, sammle es bitte ein und bringe es zum Abstellbereich zurück.

– Bitte gehe achtsam mit dem Werkzeug und Material um, um Dich und andere vor Verletzungen zu schützen und unseren Bestand zu schonen. Dazu gehört auch die Reinigung und notfalls Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung von kaputt gegangenem Inventar.

 

10.) Der Garten verlangt Vorsicht und Umsicht. Es gibt sichtbare und unsichtbare Gefahren.

a) Unser Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in unserem Abstellunterstand direkt im Eingangsbereich rechts an der Wand. b) Gehe mit dem im Garten vorhandenen Wasser (= Kein Trinkwasser!) sparsam um. Sammle Regenwasser!

c) Der Verzehr von Inhalten der Beete – sowohl des Gepflanzten als auch der frei gesprossenen Wildkräuter – und sämtlichen anderen Pflanzen und Pflanzenteilen des Geländes erfolgt zu jeder Zeit auf eigene 
Gefahr.

d) Der Anbau von giftigen und gefährlichen Gewächsen ist untersagt. Sie werden von uns entsorgt oder wir weisen auf deren Entsorgung hin.

e) Bei Erkennen von giftigen und gefährlichen Pflanzen wie bspw. Ambrosia oder auch etwa Feuerbrand an Obstgehölzen besteht Meldepflicht. Bitte wendet euch unverzüglich an eine*n Koordinator*in.

f) Hunde sind an der Leine zu halten und deren Hinterlassenschaften sind sofort außerhalb des Gartens zu entsorgen.

g) Bitte halte mindestens drei Meter Abstand zu den Bienenstöcken. Das Berühren der Bienenstöcke ist generell untersagt.

h) Sämtliche Bunkereinrichtungen, wie Dächer und Schächte, dürfen nicht betreten werden.

i) Nimm bitte mitgebrachte Verpackungen, Zigarettenkippen und Müll wieder mit.

j) Werfe keine Gegenstände wie Steine, Bretter, Töpfe, Gemüse etc., sondern reiche sie weiter bzw. trage sie sorgsam von A nach B.

k) Das Entzünden von offenem Feuer ist nur bei angemeldeten Veranstaltungen unter Aufsicht erlaubt. Nur an dafür freigegebenen Plätzen dürfen Feuerschalen und Grillgeräte zum Einsatz kommen.

l) Formell ist der Status des Gartengeländes privat. Deshalb ist ein Betreten nur Mitgliedern und deren Gästen erlaubt. Unbefugten ist das Betreten des Gartengeländes verboten. Bei Nichtbeachtung entfällt jegliche Haftung von Seiten der Geländenutzer. Bei Sachbeschädigung oder Vandalismus behalten wir uns vor, Anzeige zu erstatten.

m) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Garten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten bzw. 
wenn die schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten hierfür bei der Gestaltungsgemeinschaft vorliegt. Werkzeugbenutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es ebenfalls nur nach Abgabe einer Bestätigung. Eltern haften für ihre Kinder!

 

11.) Gründe für einen Mitgliederausschluss ergeben sich aus dem Nichteinhalten der AGB.

a) Unter Alkoholeinfluss darf nicht gewerkelt werden. Wir behalten uns vor, stark alkoholisiert wirkende Mitglieder und auch Besucher*innen vom Gelände zu verweisen.

b) Eine Verwarnung gibt es, wenn sich ein Mitglied – vor allem vorsätzlich – nicht an die AGB hält. Ab der 3. Verwarnung behalten wir uns vor, ein Gartenverbot zu erteilen. 
Bei einem groben Verstoß, z. B. gegen Leib und Leben, kann auch ein fristloser Ausschluss durch die Koordinator*innen ausgesprochen werden. Vor dem Ausschluss wird das Mitglied angehört.

 

12.) Mitglieder und BesucherInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Gestaltungsgemeinschaft IKG das Recht hat, Fotos und Filme, die während ihres Aufenthaltes im IKG entstanden sind zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen und zu verbreiten. Eine Veröffentlichung darf sowohl in unveränderter als auch in bearbeiteter Form erfolgen.

13.) Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Über eine Änderung wird unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Mitglieds und über die Homepage informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht binnen sechs Wochen nach Veröffentlichung der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

14.) Gerichtsstand ist Pfaffenhofen an der Ilm.

15.) Salvatorische Klausel:
Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Bitte beachte Änderungen und weitere Veröffentlichungen der Gestaltungsgemeinschaft InterKulturGarten Pfaffenhofen an der Ilm an den GartenInfoTafeln und im Internet:

www.hallertauer-regional.de/interkulturgarten

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und das Einhalten unserer AGB bzw. GartenRegeln!

Wir wünschen eine schöne Zeit und viel Spaß im und mit uns im InterKulturGarten!

 

InterKulturGarten Pfaffenhofen an der Ilm

Stand: 06.03.2021 © InterKulturGarten Pfaffenhofen an der Ilm